Michael Jolk

Die Uniformierung der Salzsieder zu Werl

(gedruckt veröffentlicht in: Der Anschnitt. Zeitschrift für Kunst und Kultur im Bergbau, Heft 4-5/1994, Bochum 1994, S. 165-166.)

Dass auch die Salzsieder, die jahrhundertelang im westfälischen Werl ihrer Arbeit nachgegangen sind (vgl. Friedrich v. Klocke: Das Patriziatsproblem und die Werler Erbsälzer, Münster 1965), eine Uniform getragen haben, dass zumindest auch ihre Uniformierung behördlicherseits vorgesehen war, ist bisher nicht bekannt gewesen. Um so interessanter ist, dass jetzt bei Recherchen im Stadtarchiv Werl - im Rahmen umfangreicherer Studien zu der dort angewandten Gradiertechnik im 19. Jahrhundert - die farbig angelegte Zeichnung einer Salzsiederuniform gefunden werden konnte (Dep. Erzsälzerarchiv, Akten Se Vc 3). Als besonders günstig kann der Umstand betrachtet werden, dass dort außerdem Archivalien erhalten geblieben sind, die sich relativ eingehend mit der Uniformierung der in den Salzsiedehütten Beschäftigten befassen. Auf dieser Grundlage ist es möglich, die zeichnerische Darstellung in ihren Entstehungszusammenhang zu stellen. Eine Akte enthält sogar eine genaue Beschreibung der anzufertigenden Uniform.

Aus den überlieferten Unterlagen geht hervor, dass schon am 25. Juni 1844 das Werler Erbsälzerkollegium einen dreiköpfigen Ausschuss ins Leben gerufen hatte, der sich mit der Frage der Uniformierung der Salzsieder beschäftigen sollte (Akten Sc VII 27 c, fol. 352). Mit dieser Maßnahme berührte die Salinenverwaltung naturgemäß in einem zentralen Punkt die Interessen der örtlichen Salinen-Knappschaft. Nur den Erbsälzerfamilien war gestattet, Salz zu sieden; dieses Privileg vererbte sich nur in der männlichen Linie. An der Spitze der Organisation stand der Sälzeroberst, der die monatlichen Kollegialsitzungen der Siedeberechtigten leitete (vgl. auch Josef Freiburg: Die Verfassung der Saline Werl, Münster 1909).

Die Salinen-Knappschaft war im Jahre 1826 gegründet worden und wurde beispielsweise von dem Sälzeroberst Klemens Freiherrn v. Lilien-Borg (1776-1852) zu „den Verbesserungen der Zeit" gezählt (Akten Sv A f III 37). Ebenso wie bei den Knappschaften in anderen Revieren handelte es sich um eine Einrichtung, deren vorrangige Aufgabe in der sozialen Absicherung der Bergleute bestand: Im Falle einer vorliegenden „Unvermögenheit" sollten die Sieder aus dieser Kasse eine Unterstützung erhalten. Jedes Knappschaftsmitglied hatte festgelegte Beiträge zu entrichten, und auch das Erbsälzerkollegium beteiligte sich finanziell an der Kasse. Eine weitere Finanzierungsquelle bestand in den Einzahlungen von Geldstrafen, die vom sog. Salzplatzgericht gegen Knappschaftsmitglieder – etwa nach Schlägereien, Diebstählen oder anderen Vergehen - verhängt worden waren. Dieser eigenständigen Gerichtsbarkeit unterstanden alle bei den Salzwerken beschäftigten Personen.

Als dann, drei Jahre nachdem der Uniform-Ausschuss eingesetzt worden war, der Knappschafts-Ausschuss Auskunft darüber verlangte, „wie weit die vor einigen Jahren angeregte Frage über Uniformierung der Betheiligten an der Knappschaft gediehen sei", wurden die inzwischen erarbeiteten Vorschläge amtlicherseits beraten und akzeptiert, so dass sie schließlich verbindlichen Charakter erhielten. Grundlage dieser Entscheidung war die Entwurfszeichnung, die dem Sälzeroberst vorgelegt worden war.

Wie dem Protokoll der Kollegialversammlung vom 25. Oktober 1847 zu entnehmen ist (Sc VII27 d), beschloss dieses Gremium in der gleichen Sitzung, dass die Uniform der Sieder folgendes Aussehen haben bzw. sich aus folgenden Teilen zusammensetzen sollte:

„1) in einem schwarzen breitrandigen Salzhuthe mit runder Kappe, an welchem vorne ein 1 ½ Zoll großes Bergmannszeichen (Schlag und Hammer) von goldenem Metalle geheftet ist, und in einer schwarzen Tuchklappe mit gleichen (Schlag und Hammer) versehen. Die Form ist der jetzigen Preußischen Civildienst Kappe.

2) in einem schwarzgrauen bis über beide Knie bedeckenden Oberrock mit anstehenden Kragen und einer Reihe von 8 gelben Knöpfen, auf welche das gemeinschaftliche Wappen der Herren Erbsälzer in erhabener Arbeit geprägt ist. Der Kragen ist an beiden Seiten mit Schlag und Hammer von gelbem Metalle geziert.

3) in eine schwarz grauen Weste mit gelbem Vorstoß und einer Reihe von 10 gelben kleinen Wappenknöpfen.

4) in einer schwarz grauen langen Hose." Werler Salzsieder in Uniform

Auch über die Finanzierung des Vorhabens war sich das Gremium einig. Dazu hieß es im Protokoll: „Zu den Kosten der Uniformirung zahlt ein jeder der Hütteneigner, so wie die Collegialkasse für jeden Sieder von Neuwerk, 5 Thaler. Die Knöpfe, Schlag und Hammer, werden von Seiten des Kollegs angeschafft, und bleiben Eigenthum derselben – weshalb über den Empfang derselben ein Schein ausgestellt werden muß. Die übrigen Kosten der Uniformierung werden von der Collegialkasse vorgeschossen, der Vorschuß wird in zehn Jahren getilgt, dadurch, das jährlich 1/10 des Betrages den Siedern an dessen Lohn abgezogen wird." Von der früher oft tradierten Version, die Bergleute hätten sich mit Begeisterung eine Uniform zugelegt, kann - wie auch diese Quelle belegt - tatsächlich nicht die Rede sein: Die Uniformierung erfolgte auf dem Verordnungswege, die Betroffenen wurden behördlicherseits gezwungen, diese Kleidung zu tragen, und genaue Vorschriften legten zusätzlich fest, wie sie diesen finanziellen Mehraufwand zu bezahlen hatten.

Die Vorstellung vom einheitlichen Auftreten der „Salinisten" legte es nahe, dass auch die höheren Ränge mit einer Uniform ausgestattet werden sollten. Dementsprechend legte das Protokoll fest: „Die Uniform der Beamten, welche ebenfalls von Seiten des Kollegs gewünscht wird, besteht aus denselben Stücken und demselben Schnitt, wie die der Sieder."

Allerdings wurden bei deren Ausstattung entscheidende Unterschiede gemacht:

„1 . Die Stoffe müssen feiner sein,

  1. auf den vergoldeten Knöpfen steht das Bergmannszeichen (Schlag und Hammer).
  2. Die Bergmannszeichen an Hut, Kappe und Kragen sind von getriebener Arbeit, so daß sie das Ansehen von Goldstickerei haben.
  3. Die Westen sind weiß und für gewöhnlich schwarz mit gelbem Vorstoß."

Der Rangunterschied äußerte sich demnach schon im kleinsten Detail: Während die Uniformen der Beamten mit „vergoldeten Knöpfen" versehen werden sollten, standen den Siedern nur „gelbe kleine Wappenknöpfe" zu. Bei der angesprochenen Verzierung der Knöpfe handelte es sich um das Korporationswappen der Erbsälzer, das im Jahre 1662 auf einem Schlussstein der Werler Pfarrkirche belegt ist und als das älteste Gemeinschaftszeichen der Salzbediensteten angesehen wird.

 

Dabei handelte es sich ursprünglich allerdings nicht um ein altes zunftähnliches Gemeinschaftswappen, sondern eigentlich um das Familienwappen der im zweiten oder dritten Viertel des 15. Jahrhunderts ausgestorbenen Erbsälzerfamilie Hussel. Auch der darauf abgebildete „Reichsapfel" hatte ursprünglich nicht diese Bedeutung, sondern war zunächst nur ein Kreis mit Kreuz, dessen senkrechter Balken den Kreis durchschnitt. Die drei begleitenden Darstellungen werden als sog. Salzpfannkolben interpretiert, deren ursprüngliche Bedeutung noch nicht endgültig geklärt ist (vgl. Friedrich v. Klocke: Das Wappenwesen der Erbsälzer, in: Westfalen 1941, H. 2, S. 53, sowie Stadtarchiv Werl, Dep. Erbsälzerarchiv, Akten Sc XIV 18).

Aus den Akten geht hervor, dass bei der Knopffabrik Paulmann & Junck in Lüdenscheid am 21. Februar 1848 goldfarbene Wappenknöpfe bestellt worden sind. Dieses Unternehmen lieferte am 11. März 1848 „feinste Jagd- und Bergmansknöpfe" zur Ansicht (Akten Se Vc 3). Weder sind vollständige Uniformen erhalten geblieben noch eventuelle Einzelteile, wie etwa solche Knöpfe. Da den Archivalien auch nicht zu entnehmen ist, ob die Uniformen jemals in Werl tatsächlich getragen worden sind, könnte diese Knopfbestellung in Lüdenscheid immerhin ein sicheres Indiz dafür sein, dass die Pläne zur Uniformierung der Salzsieder von Werl zumindest in ein sehr konkretes Stadium getreten waren.