Michael Jolk
Die Bleiplomben an den Salzsäcken
Werl hatte ein eigenes Zollamt, dessen Zöllner achteten penibel darauf, dass das getrocknete und eingesackte Salz auch plombierte wurde. Den es musste eine Salzsteuer gezahlt werden.
Die Verplombung der Salzsäcke war durch ein preussisches Gesetz vom 13. Mai 1850 vorgschrieben.
Von diesen Bleiplomben haben sich wenige erhalten, obwohl es Massenware gewesen sein muss. Auf der Vorderseite sieht man am Rand viele kleine preussische Adler sowie die verschlungenen Buchstaben FWR (= Friedrich Wilhelm Rex = König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen). Auf der Rückseite ebenfalls ein Adlerkranz, der Schriftzug Werl und zwei liegende Merkurstäbe. Der Hermesstab war als Merkurstab das Zeichen des Handels bzw. der Händler.
Bleiplombe hergestellt zwischen 1850 und 1861.